Reparaturbonus 2.0 – Antragstellung bis zum 31. Dezember 2022 möglich

Stand:
Um Elektrogeräte länger nutzbar zu machen und Elektroschrott zu vermeiden, gibt es den Reparaturbonus Thüringen. Noch bis zum 31. Dezember 2022 können Sie Ihre Anträge stellen. Dann endet der Reparaturbonus 2.0. Eine Neuauflage für 2023 ist geplant.
Defekte Elektrogeräte warten auf ihre Reparatur.
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Die Kaffeemaschine streikt, der Geschirrspüler quietscht und scheppert statt gemütlich zu brummen, das Handy zeigt dauerhaft die Spider-App an? Das allein ist kein Grund für einen Neukauf! Wagen Sie eine Reparatur und schonen Sie damit Ihren Geldbeutel und die Umwelt. Um Ihnen die Entscheidung für eine Reparatur zu erleichtern, gibt es den Reparaturbonus Thüringen. Das Land Thüringen fördert Reparaturen von Elektrogeräten seit dem 31. Mai 2022 wieder mit 50 Prozent. Maximal können Sie 100 Euro pro Haushalt und Jahr über den Reparaturbonus erhalten. 

Ihr Weg zu Ihrem Reparaturbonus: 

  1. Füllen Sie Ihren Antrag online bis zum 31. Dezember 2022 bei der Verbraucherzentrale Thüringen aus. Hier geht's zum Antrag
  2. Wenn Sie den Antrag stellen, müssen Sie die Rechnung und einen Zahlungsbeleg (Kassenzettel oder Kontoauszug) für die Reparatur hochladen. Haben Sie nur einen Kassenzettel erhalten, genügt auch dieser.   
  3. Stellen Sie sich auf einige Wochen Wartezeit ein. Uns erreichen sehr viele Anträge. 
  4. Die Verbraucherzentrale Thüringen überweist Ihnen das Geld auf Ihr Konto.  
     

NEU: Haben Sie Lust, die Reparatur in einem Repair-Café durchzuführen? Der Reparaturbonus 2.0 fördert nun auch Reparaturen in Repair-Cafés und Repair-Initiativen. Den Bonus erhalten Sie dann nicht auf die Reparaturleistung. Diese ist in den ehrenamtlich organisierten Cafés meist kostenfrei. Sie können stattdessen über den regulären Online-Antrag die Rechnung für das benötigte Ersatzteil einreichen. Wir erstatten 50 Prozent. Lesen Sie hier mehr zu den Repair-Cafés in Thüringen.    

Der Reparaturbonus 2.0 

  • kann beantragt werden von Personen ab 18 Jahren mit Hauptwohnsitz in Thüringen, 
  • umfasst 50 Prozent der Reparaturkosten bzw. der Kosten für das Ersatzteil bei einer Reparatur im Repair-Café, 
  • kann maximal 100 Euro pro Jahr betragen, 
  • wird so lange ausgezahlt, bis die Fördermittel erschöpft sind. Eine Antragstellung für den Reparaturbonus 2.0 ist noch bis zum 31. Dezember 2022 möglich.
  • ist ein gemeinsames Projekt des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz und der Verbraucherzentrale Thüringen

Hier finden Sie: 

 

gefördert durch: Logo des Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz des Freistaats Sachsen