- Warum gibt es den Reparaturbonus Thüringen?
Defekte Elektrogeräte zu reparieren statt sie wegzuwerfen, hilft der Umwelt. Hier setzt der Reparaturbonus Thüringen an, ein gemeinsames Projekt des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz und der Verbraucherzentrale Thüringen. Durch eine anteilige Erstattung der Reparaturkosten wollen wir die Bereitschaft der Thüringer:innen zur Reparatur unterstützen. Unser Ziel: die Nutzungsdauer der Geräte verlängern und so einen Beitrag zur Schonung der natürlichen Ressourcen leisten.
- Woher kommt das Geld für den Reparaturbonus Thüringen?
Das Projekt wird vom Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz gefördert. Die Verbraucherzentrale Thüringen übernimmt die Umsetzung. Dort können Sie Ihren Antrag stellen.
- Wer kann den Reparaturbonus Thüringen beantragen?
Den Reparaturbonus können volljährige Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Thüringen beantragen. Von der Förderung ausgeschlossen sind juristische Personen wie zum Beispiel Vereine, Schulen oder Unternehmen.
Die Reparatur darf außerdem nicht im eigenen Betrieb durchgeführt werden (In-sich-Geschäft).
- Für welche Reparaturen / Geräte kann ich den Bonus beantragen?
Gefördert wird die Reparatur haushaltsüblicher Elektrogeräte. Hier finden Sie eine Liste der förderfähigen Geräte. Die Liste stellt einen beispielhaften Auszug dar. Es ist möglich, dass Sie auch für andere Elektrogeräte den Reparaturbonus erhalten können.
Ein Akkutausch, beispielsweise bei Handys oder Laptops, gilt als Reparatur und ist förderfähig.
Serviceleistungen wie Reinigungen, Softwareupdates, Wartungen etc. sind von der Förderung ausgenommen.
- Wo kann ich mein Gerät reparieren lassen? Muss es eine spezielle Werkstatt sein?
Sie können die Reparatur in einer Werkstatt Ihrer Wahl vornehmen lassen.
Sie suchen einen geeigneten Reparaturbetrieb? Die beste Quelle für Empfehlungen ist meist der eigene Bekanntenkreis. Hat ein Betrieb hier gut gearbeitet, wird er sicher weiterempfohlen. Weitere Firmen finden Sie über Branchenverzeichnisse oder über die jeweiligen Berufskammern.
NEU: Sie können für die Reparatur auch ein Repair-Café besuchen. Das Ersatzteil müssen Sie dann meist selbst kaufen und mitbringen. Bitte achten Sie darauf, sich im Repair-Café einen sogenannten Laufzettel ausstellen zu lassen. Dieser ist für die Antragsstellung nötig.
Außerhalb von Repair-Cafés selbst ausgeführte Reparaturen sind nicht förderfähig.
- Muss ich mein Gerät in Thüringen reparieren lassen?
Nein. Die einzige Bedingung ist: Die Reparatur muss in einem Land innerhalb des Binnenmarktes der Europäischen Union durchgeführt worden sein.
- Wie alt darf das zu reparierende Gerät sein?
Hier gibt es keine Begrenzung.
- Gibt es einen Mindestbetrag für die Reparaturrechnung?
Die Brutto-Rechnungssumme muss mindestens 50 Euro betragen.
Es gibt eine Ausnahme: Bei einer Reparatur in einem Repair-Café beträgt die Bagatellgrenze für Ersatzteile 25 Euro.
- Wie alt darf die Reparaturrechnung sein?
Sie können Rechnungen einreichen, die bis zu drei Monate alt sind. Älter dürfen die Rechnungen nicht sein.
- Darf das gleiche Gerät mehrmals repariert werden?
Ja, das ist möglich. Aber auch hier gilt die Obergrenze von 100 Euro pro Person und Jahr.
- Kann ich den Reparaturbonus für einen Kostenvoranschlag erhalten?
Nein, der Reparaturbonus kann nur für eine tatsächlich erfolgte Reparatur ausgezahlt werden.
- Gilt der Austausch eines Akkus als Reparatur?
Ja, wenn der Austausch durch einen Reparaturbetrieb oder ein Repair-Café durchgeführt wurde und eine entsprechende Rechnung vorgelegt werden kann, gilt der Reparaturbonus auch hierfür.
- Kann ich den Bonus für den Kauf von Ersatzteilen erhalten, wenn ich das Gerät selbst repariere?
Nein, der Reparaturbonus kann nur für die Rechnung eines Reparaturbetriebs beantragt werden. Der Kauf von Ersatzteilen ist nicht förderfähig.
Es gibt eine Ausnahme: Wenn Sie Ihr Gerät in einem Repair-Café selbst reparieren beziehungsweise dort reparieren lassen, können Sie die Ersatzteil-Rechnung bei uns einreichen.
- Wie hoch ist der Zuschuss, den ich erhalten kann?
Der Bonus beträgt 50 Prozent des Betrages (brutto) der Reparaturrechnung. Jede Person kann bis zu 100 Euro pro Kalenderjahr erhalten.
- Wo finde ich das Online-Antragsformular?
Das Online-Antragsformular finden Sie auf dieser Seite. Eine Antragstellung ist noch bis zum 31. Dezember 2022 möglich. Dann endet der Reparaturbonus 2.0.
- Kann ich den Reparaturbonus auch per Post oder per E-Mail beantragen?
Der schnellste Weg zu Ihrem Reparaturbonus ist das Online-Antragsformular.
Die Antragsstellung per E-Mail ist nicht möglich. Unterlagen, die Sie per E-Mail einreichen, werden nicht berücksichtigt.
Antragsstellung per Post:
In Ausnahmefällen können wir Ihnen ein Antragsformular per Post zusenden. Schicken Sie uns dafür bitte einen mit 85 Cent frankierten Rückumschlag an die Adresse:
Verbraucherzentrale Thüringen e.V.
Projekt Reparaturbonus
Eugen-Richter-Straße 45
99085 ErfurtDie Formulare erhalten Sie auch in unseren Beratungsstellen in Erfurt, Gera und Nordhausen.
- Ist mein Antrag angekommen?
Wenn Sie den Online-Antrag über unser Internet-Portal gestellt haben, haben Sie eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail erhalten. Bitte sehen Sie gegebenenfalls auch im Spam-Ordner Ihres E-Mail-Programms nach.
Wenn Sie Ihren Antrag per Post geschickt haben, können wir Ihnen leider keine Eingangsbestätigung senden. In diesem Fall überweisen wir den Reparaturbonus nach der Bearbeitung Ihres Antrags auf Ihr Bankkonto (insofern Ihr Antrag förderfähig ist).
- Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags?
Das Interesse am Reparaturbonus ist sehr groß. Uns erreichen täglich viele Anträge. Aus diesem Grund kann die Bearbeitung einige Wochen dauern. Wir bitten Sie um Geduld. Wir melden uns bei Ihnen, wenn Ihr Antrag bewilligt oder abgelehnt wurde.
- Ich habe meinen Antrag vor dem 31. Mai 2022 gestellt. Wird er bearbeitet?
Nein. Unterlagen, die zwischen dem Ende der ersten Projektphase 2021 und dem 31. Mai 2022 eingereicht wurden, können leider nicht berücksichtigt werden. Sie erhalten dazu kein Schreiben von uns.
- Wie lange gibt es den Reparaturbonus Thüringen?
Die Antragstellung ist ab Starttermin des Reparaturbonus Thüringen am 31. Mai 2022 möglich. Früher eingegangene Anträge finden keine Berücksichtigung. Wir können den Reparaturbonus auszahlen, solange der Verbraucherzentrale Thüringen entsprechende Fördermittel zur Verfügung stehen.
Sind die Fördermittel ausgeschöpft, können keine weiteren Anträge bewilligt werden. Eine Antragstellung für den Reparaturbonus ist noch bis zum 31. Dezember 2022 möglich. Dann endet der Reparaturbonus 2.0. Eine Neuauflage in 2023 ist geplant.
- Ist es bei sehr alten Geräten aus Umweltsicht nicht sinnvoller, ein stromsparendes Neugerät zu kaufen als das alte Gerät zu reparieren?
Betrachtet man allein den Stromverbrauch, kann bei einigen Haushaltsgeräten (Kühlschrank, Waschmaschine, Geschirrspüler) ein Neukauf die sinnvollere Variante sein. Das hängt in erster Linie von der Energieeffizienzklasse des alten und des neuen Geräts ab. Betrachtet man die gesamte Ökobilanz, vor allem die Klimabelastung durch die Herstellung der Geräte, spricht vieles für eine deutliche Verlängerung der Nutzungsdauer der meisten Haushaltsgeräte.
- Ich habe eine andere Frage, die hier nicht aufgeführt ist
Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an reparaturbonus@vzth.de.
Oder rufen Sie uns an:
wochentags von 13 bis 15 Uhr
unter 0361 555 14 35.Bitte beachten: Diese Hotline ist zwischen den Feiertagen nicht besetzt. Sie erreichen uns wieder ab 2. Januar 2023 von 13 bis 15 Uhr.
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