Geräteliste

Stand:
Lesen Sie hier, wofür Sie
den Reparaturbonus beantragen können
Das Icon zeigt eine Liste, auf der verschiedene Elektrogeräte aufgeführt werden.
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Förderfähige Reparaturen 

Küchen- und Haushaltsgeräte 

wie Toaster, Kaffeemaschinen, Bügeleisen, Staubsauger, Herde und Backöfen, Kühlschränke oder Waschmaschinen 

Unterhaltungselektronik

wie Fernseher, DVD-Player, Radios oder Spielkonsolen

IT- und Telekommunikationsgeräte

wie Mobiltelefone, Fotokameras, Computer, Drucker oder Monitore

Körperpflegegeräte

wie Föne, Rasierer oder Lockenstäbe

Werkzeuge und Gartengeräte

wie Bohrmaschinen, Heckenscheren oder elektrische Rasenmäher

Sonstiges 

Akku-Ladegeräte, Drohnen, E-Pianos, Lampen oder Videosprechanlagen 

Das Gerät muss ein Elektrogerät sein.  Die Geräte in dieser Liste dienen als Beispiele. Die Reparatur weiterer Produkte kann gegebenenfalls auch gefördert werden.

 

Nicht förderfähige Reparaturen

Fahrzeuge aller Art

wie Elektroautos, E-Bikes und E-Roller, inklusive festverbaute Navigationsgeräte und Autoradios

Heizungsanlagen

aller Art inklusive Heizlüftern und Elektroheizungen, Wärmepumpen, Solarthermie-Anlagen und Hauswasserpumpen

Möbel

wie elektrisch verstellbare Fernsehsessel oder Treppenlifte 

Sonstiges 

Notstromaggregate, Photovoltaikanlagen oder Windturbinen

Nicht-Elektrogeräte 

wie Geräte, die mit Erdgas, Benzin oder Diesel betrieben werden

Die Geräte in dieser Liste dienen als Beispiele. Gegebenenfalls sind weitere Produkte nicht förderfähig. 

 

Bitte beachten Sie, dass auch Serviceleistungen wie Reinigungen, Softwareupdates oder Wartungen nicht gefördert werden.

Bitte prüfen Sie vor Antragstellung, ob Sie für Ihr Gerät Garantie- oder Gewährleistungsansprüche geltend machen können. Im Zweifel helfen Ihnen hierbei unsere Beratungsstellen weiter. 

Das Icon zeigt ein Sparschwein, in das eine Münze geworfen wird.

Aktuell ist keine Antragstellung auf den Reparaturbonus Thüringen möglich.

Eine Neuauflage im Jahr 2024 ist geplant. Das Startdatum und die genaue Ausgestaltung sind noch offen.

gefördert durch: Logo des Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz des Freistaats Sachsen