Geräteliste

Stand:
Lesen Sie hier, wofür Sie
den Reparaturbonus beantragen können
Das Icon zeigt eine Liste, auf der verschiedene Elektrogeräte aufgeführt werden.
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Förderfähige Reparaturen 

Küchen- und Haushaltsgeräte 

wie Toaster, Kaffeemaschinen, Bügeleisen, Staubsauger, Elektroherde und Backöfen, Kühlschränke oder Waschmaschinen 

Unterhaltungselektronik

wie Fernseher, DVD-Player, Radios, Spielekonsolen, Kopfhörer oder Lautsprecher 

IT- und Telekommunikationsgeräte

wie Mobiltelefone, Tablets, Fotokameras, Computer, Drucker oder Monitore

Körperpflegegeräte

wie Föne, Rasierer oder Lockenstäbe

Werkzeuge und Gartengeräte

wie Nähmaschine, Bügeleisen, Bohrmaschinen, Heckenscheren oder elektrische Rasenmäher

Medizinische Geräte 

wie Blutdruckmessgeräte oder Infrarotthermometer 

Musikgeräte oder elektrisches Spielzeug 

E-Pianos, E-Gitarren, ferngesteuerte Autos, Modelleisenbahnen 

Sonstiges 

Akku-Ladegeräte, Drohnen, Lampen oder Videosprechanlagen 

Wichtig: 

Das Gerät muss ein Elektrogerät sein. Das Gerät kann mit Strom aus der Steckdose, Batterien oder Akku funktionieren. Die Geräte in dieser Liste dienen als Beispiele. Die Reparatur weiterer Produkte kann gegebenenfalls auch gefördert werden. 

 

Nicht förderfähige Reparaturen

Fahrzeuge aller Art

wie Elektroautos, E-Bikes und E-Roller, inklusive festverbaute Navigationsgeräte und Autoradios

Haustechnik

aller Art inklusive Heizlüftern und Elektroheizungen, Wärmepumpen, Solarthermie-Anlagen, Hauswasserpumpen, Warmwasserboiler oder Entkalkungsanlagen

Möbel

wie elektrisch verstellbare Fernsehsessel oder Treppenlifte 

Sonstiges 

Notstromaggregate, Photovoltaikanlagen oder Windturbinen

Nicht-Elektrogeräte 

wie Geräte, die mit Erdgas, Benzin oder Diesel, also mit nicht erneuerbaren Energiequellen, betrieben werden

Serviceleistungen 

wie Reinigungen, Softwareupdates oder Wartungen

 

Die Geräte in dieser Liste dienen als Beispiele. Gegebenenfalls sind weitere Produkte nicht förderfähig. 

Bitte prüfen Sie vor Antragstellung, ob Sie für Ihr Gerät Garantie- oder Gewährleistungsansprüche geltend machen können. Im Zweifel helfen Ihnen hierbei unsere Beratungsstellen weiter. 

gefördert durch: Logo des Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz des Freistaats Sachsen