Förderbedingungen

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Förderbedingungen
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Bitte beachten Sie unsere Förderbedingungen

Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Reparaturbonus Thüringen.

Der Reparaturbonus wird nur gewährt, solange der Verbraucherzentrale Thüringen entsprechende Fördermittel zur Verfügung stehen. 

  • Den Reparaturbonus können nur natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Thüringen erhalten. Unternehmen, Vereine, Schulen etc. sind nicht antragsberechtigt.
  • Die Antragstellenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein. 
  • Gefördert wird die Reparatur von haushaltsüblichen Elektrogeräten.
  • Die Rechnungssumme für die Reparatur muss bei mindestens 50 Euro inklusive Mehrwertsteuer liegen. 
  • Erfolgte die Reparatur in einem Repair-Café, muss die Rechnung für das Ersatzteil mindestens 25 Euro inklusive Mehrwertsteuer betragen. 
  • Selbst durchgeführte Reparaturen sind nicht förderfähig. Ausnahme: Reparaturen in Repair-Cafés.
  • Reparaturen, die im eigenen Reparaturbetrieb der antragstellenden Person durchgeführt wurden, werden nicht gefördert.
     
  • Es können nur Reparaturrechnungen berücksichtigt werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als drei Monate sind.
  • Der Bonus beträgt 50 Prozent des Betrages (brutto) der Reparaturrechnung. Jede Person kann maximal 100 Euro pro Kalenderjahr erhalten. 

Ausgeschlossen vom Reparaturbonus sind

  • Serviceleistungen wie Reinigungen, Softwareupdates oder Wartungen
  • der Neukauf eines Geräts oder der Austausch gegen ein neues beziehungsweise ein anderes generalüberholtes Gerät
  • Kosten für Reparaturversicherungen
  • Kostenvoranschläge werden nur als Teil der Reparaturrechnung anteilig erstattet. Das Erstellen eines Kostenvoranschlags ohne Reparatur ist nicht förderfähig.
  • Nicht förderfähig sind u.a. Fahrzeuge aller Art, Heizungsanlagen, Möbel, Nicht-Elektro-Geräte.

Ist meine Reparatur förderfähig? 

Eine Liste mit Beispielgeräten, für die Sie den Reparaturbonus erhalten können, finden Sie hier: Geräteliste

Haben Sie Fragen? 

Beachten Sie bitte auch unser FAQ.

Hotline Reparaturbonus: 0361 555 14 35
werktags montags bis freitags von 13 bis 15 Uhr (außer an Feiertagen)

Kontakt per E-Mail: reparaturbonus@vzth.de 
Reichen Sie bitte keine Unterlagen per E-Mail ein. Zur Antragsstellung nutzen Sie den Online-Antrag.

 

 

Das Icon zeigt ein Sparschwein, in das eine Münze geworfen wird.

Antragstellung ab 15. Juni wieder möglich

Aktuell bereiten Umweltministerium und Verbraucherzentrale den Reparaturbonus 3.0 vor. Eine Antragstellung hier ist ab 15. Juni wieder möglich.

gefördert durch: Logo des Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz des Freistaats Sachsen