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Bitte beachten Sie unsere Förderbedingungen
Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Reparaturbonus Thüringen.
Der Reparaturbonus wird gewährt, solange entsprechende Fördermittel zur Verfügung stehen.
Update (1.10.2024):
Eine Antragstellung auf den Reparaturbonus Thüringen war bis einschließlich 6. Oktober möglich. Aktuell sind die Fördermittel für den Bonus ausgeschöpft.
Wer kann den Bonus erhalten?
- Den Reparaturbonus können Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Thüringen erhalten.
- Juristische Personen des Privatrechts oder des öffentlichen Rechts (Unternehmen, Vereine, Schulen etc.) sind nicht antragsberechtigt. Entscheidend hierfür ist die Adresse auf der Reparaturrechnung.
- Die Antragstellenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Wie hoch ist die Förderung?
- Bei Reparaturen durch einen Gewerbebetrieb beträgt der Bonus 50 Prozent des Bruttobetrages der Reparaturrechnung.
- Bei Reparaturen in Repair-Cafés erhalten Sie von uns 100 Prozent der Kosten für das verbaute Ersatzteil.
- Jede Person kann maximal 100 Euro pro Kalenderjahr erhalten.
Welche Voraussetzungen gelten für Gerät und Reparatur?
- Gefördert wird die Reparatur von haushaltsüblichen Elektrogeräten.
- Eine Liste mit Beispielgeräten, für die Sie den Reparaturbonus erhalten können, finden Sie hier: Geräteliste.
- Bei der Reparatur in einem Repair-Café werden anteilig die Kosten für das verbaute Ersatzteil erstattet.
- Für die Neuauflage des Reparaturbonus 2024 gilt: Gefördert werden Reparaturen, die frühestens zum Start des Reparaturbonus' erfolgt sind, also am 15. Mai 2024. Eine Antragstellung für frühere Reparaturen ist nicht möglich.
- Die Rechnungssumme für die Reparatur muss bei mindestens 50 Euro inklusive Mehrwertsteuer liegen.
- Erfolgte die Reparatur in einem Repair-Café, muss die Rechnung für das Ersatzteil mindestens 25 Euro inklusive Mehrwertsteuer betragen.
Wo muss die Reparatur durchgeführt werden?
- Die Reparatur muss durch einen Gewerbebetrieb, der Reparaturen von Elektrogeräten anbietet, oder in einem Repair-Café durchgeführt werden. Eine Liste der teilnehmenden Repair-Cafés in Thüringen finden Sie hier.
- Selbst durchgeführte Reparaturen sind nicht förderfähig. Ausnahme: Reparaturen in Repair-Cafés.
- Reparaturen, die im eigenen Reparaturbetrieb der antragstellenden Person durchgeführt wurden, werden nicht gefördert.
- Der Kauf von Ersatzteilen bei Reparaturen in Eigenregie ist nicht förderfähig. Ausnahme: die Reparatur wird in einem Repair-Café durchgeführt und der Einbau des Ersatzteils wurde durch das Repair-Café bestätigt.
- Die Verbraucher:innen erhalten im Repair-Café einen Nachweis („Laufzettel“) für die Reparatur, der zusammen mit der Ersatzteilrechnung bei der Antragstellung einzureichen ist.
Ausgeschlossen vom Reparaturbonus sind
- Serviceleistungen wie Reinigungen, Softwareupdates oder Wartungen
- der Neukauf eines Geräts oder der Austausch gegen ein neues beziehungsweise ein anderes generalüberholtes Gerät
- Kosten für Reparaturversicherungen
- Kostenvoranschläge werden nur als Teil der Reparaturrechnung anteilig erstattet. Das Erstellen eines Kostenvoranschlags ohne Reparatur ist nicht förderfähig.
- Nicht förderfähig sind u.a. Fahrzeuge aller Art, Heizungsanlagen, Möbel, Nicht-Elektro-Geräte.
- Ein Akkutausch gilt als Reparatur und ist förderfähig.
- Eine Liste mit Beispielgeräten, für die Sie den Reparaturbonus erhalten können, finden Sie hier: Geräteliste.
Haben Sie Fragen?
Beachten Sie bitte auch unsere FAQ.
Info-Telefon zum Reparaturbonus: 0361 555 14 35
dienstags, mittwochs und donnerstags von 13 bis 15 Uhr (außer an Feiertagen)
Reichen Sie bitte keine Unterlagen per E-Mail ein. Zur Antragsstellung nutzen Sie den Online-Antrag.