Förderfähige Reparaturen
Küchen- und Haushaltsgeräte
wie Toaster, Kaffeemaschinen, Bügeleisen, Staubsauger, Herde und Backöfen, Kühlschränke oder Waschmaschinen
Unterhaltungselektronik
wie Fernseher, DVD-Player, Radios oder Spielkonsolen
IT- und Telekommunikationsgeräte
wie Mobiltelefone, Fotokameras, Computer, Drucker oder Monitore
Körperpflegegeräte
wie Föne, Rasierer oder Lockenstäbe
Werkzeuge und Gartengeräte
wie Bohrmaschinen, Heckenscheren oder elektrische Rasenmäher
Sonstiges
Akku-Ladegeräte, Drohnen, E-Pianos, Lampen oder Videosprechanlagen
Das Gerät muss ein Elektrogerät sein. Die Geräte in dieser Liste dienen als Beispiele. Die Reparatur weiterer Produkte kann gegebenenfalls auch gefördert werden.
Nicht förderfähige Reparaturen
Fahrzeuge aller Art
wie Elektroautos, E-Bikes und E-Roller, inklusive festverbaute Navigationsgeräte und Autoradios
Heizungsanlagen
aller Art inklusive Heizlüftern und Elektroheizungen, Wärmepumpen, Solarthermie-Anlagen und Hauswasserpumpen
Möbel
wie elektrisch verstellbare Fernsehsessel oder Treppenlifte
Sonstiges
Notstromaggregate, Photovoltaikanlagen oder Windturbinen
Nicht-Elektrogeräte
wie Geräte, die mit Erdgas, Benzin oder Diesel betrieben werden
Die Geräte in dieser Liste dienen als Beispiele. Gegebenenfalls sind weitere Produkte nicht förderfähig.
Bitte beachten Sie, dass auch Serviceleistungen wie Reinigungen, Softwareupdates oder Wartungen nicht gefördert werden.
Bitte prüfen Sie vor Antragstellung, ob Sie für Ihr Gerät Garantie- oder Gewährleistungsansprüche geltend machen können. Im Zweifel helfen Ihnen hierbei unsere Beratungsstellen weiter.